Zwangsstörungen
Unter Zwängen versteht man Gedanken oder Handlungen, zu denen man aus innerem Drang „gezwungen ist“, d.h. Handlungen, die sich gegen den Willen aufdrängen. Einzelne Handlungszwänge, z.B. Prüfen, ob das Bügeleisen auch wirklich aus geschaltet ist, obwohl man weiß, dass man es gerade ausgesteckt hat. Gelegentliche unsinnige, aufdringliche Gedanken sind vielen Menschen bekannt. Von einer krankhaften Zwangsstörung – früher Zwangsneurose genannt – spricht man, wenn Zwänge ein solches Ausmaß annehmen, dass der Betroffene daran leidet bzw. im Beruf oder in der Freizeit beeinträchtigt ist.Die wiederkehrenden Zwangsgedanken sind meist mit ausgeprägten Ängsten und Unbehagen verbunden. Die Betroffenen versuchen, die Gedanken durch wiederholte Zwangshandlungen zu kontrollieren. Die Ängste sind übertrieben und stehen in keinem realistischen Bezug zum jeweiligen Auslöser. So waschen sich manche Patienten stundenlang die Hände, die Auslöser sind z.B. nur das Anfassen einer Türklinke. Bei manchen Patienten sind bestimmte Ängste, wie z.B. an AIDS zu erkranken, mit starken Zwängen verbunden. Oft ist es jedoch nur ein ausgeprägter Ekel, der auftritt, wenn Gegenstände berührt werden, die in dem Erleben des Betroffenen als schmutzig gelten.
Den Patienten ist die Unsinnigkeit ihres Verhaltens bewusst, zumindest zu Beginn der Erkrankung, nach jahrelanger Erkrankung sind die Zwänge so stark Teil des Lebens geworden, dass dieses Gefühl für die Sinnlosigkeit verloren gehen kann. Die Betroffenen leiden an den Zwängen und an deren Folgen und schämen sich fast immer für die Zwänge. Es besteht eine große Verheimlichungstendenz, weswegen auch die Bezeichnung „die heimliche Krankheit“ gebräuchlich ist.
Von der Zwangsstörung sind 1 bis 2% der Bevölkerung betroffen. Erste Symptome treten sehr häufig schon in der Kindheit oder Jugend auf; 90% der Patienten haben die ersten Anzeichen vor ihrem 18. Lebensjahr. Der Erkrankungsgipfel liegt aber zwischen dem 20. und 25. Lebensjahr. Männer und Frauen leiden etwa gleich häufig an Zwangsstörungen. Die Zwangsstörung wird von der zwanghaften Persönlichkeitsstörung abgegrenzt, etwa 10% der Patienten mit Zwangsstörungen haben jedoch auch eine zwanghafte Persönlichkeitsstörung. Quelle:
http://www.npin.de/npin/npinkrankheit/show.php3?id=66&nodeid=24
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